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   BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98   

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https://dejure.org/1999,10752
BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98 (https://dejure.org/1999,10752)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1999 - 7 AZR 45/98 (https://dejure.org/1999,10752)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 7 AZR 45/98 (https://dejure.org/1999,10752)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    Seit dem Senatsurteil vom 10. August 1994 (- 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist zu differenzieren, daß die Befristung nur dann sachlich gerechtfertigt ist, wenn sie angesichts der Vertragsgestaltung erforderlich ist, um die Erwerbstätigkeit den immer wieder wechselnden Erfordernissen des Studiums anzupassen.

    Seit dem Senatsurteil vom 10. August 1994 (- 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist indessen dahingehend zu differenzieren, daß die Befristung nur dann sachlich gerechtfertigt ist, wenn sie angesichts der Vertragsgestaltung erforderlich ist, um die Erwerbstätigkeit den immer wieder wechselnden Erfordernissen des Studiums anzupassen.

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    Abweichende Fallgestaltung gegenüber dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 561/97 - BB 1999, 962 - DB 1999, 964.

    Auf der Grundlage dieser neueren Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1998 (- 7 AZR 561/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) die Befristung des Arbeitsvertrages eines Studenten für rechtsunwirksam gehalten, der bei der Beklagten für die Dauer der gesamten Flugplanperiode jeweils wöchentlich an zwei Tagen in der Nachtschicht von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr und von 22.30 Uhr bis 3.30 Uhr arbeitete.

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    In der älteren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch die nicht veröffentlichten Senatsurteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -) wurde die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen und ihre Erwerbstätigkeit immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müssen, grundsätzlich als im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt angesehen.
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    Die Vereinbarung einer derartigen Rechtsbedingung ermöglicht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 1 der Gründe, m.w.N.) die Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrags, weil dieser im Fall der Unwirksamkeit der Befristung nach wie vor die alleinige Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien darstellt.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    In der älteren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch die nicht veröffentlichten Senatsurteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -) wurde die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen und ihre Erwerbstätigkeit immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müssen, grundsätzlich als im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt angesehen.
  • LAG München, 12.11.1997 - 9 Sa 315/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - mehrere hintereinander gereihte befristete

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    Die Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 1997 - 9 Sa 315/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
    In der älteren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch die nicht veröffentlichten Senatsurteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -) wurde die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen und ihre Erwerbstätigkeit immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müssen, grundsätzlich als im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt angesehen.
  • ArbG Stuttgart, 23.04.2004 - 23 Ca 11530/03

    Befristung - Sachgrund

    Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Studenten ist nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie erforderlich ist, um die Erwerbstätigkeit den immer wechselnden Erfordernissen des Studiums anzupassen und dem Interesse des Studenten nicht durch anderweitige flexible Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses oder die Kündigungsmöglichkeiten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Rechnung getragen werden kann (BAG Urteil vom 10.08.1994, 7 AZR 695/93, NZA 1995, 30-32, BAG Urteil vom 29.10.1998, 7 AZR 561/97, NZA 1999, 990-991, BAG Urteil vom 12.05.1999, 7 AZR 45/98, AR-Blattei SR 2 y BAT Nr. 79).
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